Vermessungsbüro Hitzel

Gebäudeeinmessung

Gebäudeeinmessung

Gebäudeeinmessung

Nach dem HVVG (Hessisches Vermessungs- und Geoinformationsgesetz) sind die Gebäudeeigentümer verpflichtet, bauliche Veränderungen in Ihrem Bestand kostenpflichtig einmessen zu lassen.
Hierzu wird der Gebäudegrundriss aufgrund örtlicher Vermessung mit hoher Qualität und Genauigkeit erfasst und im Liegenschaftskataster dokumentiert.
Die vom Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur angefertigten Vermessungsschriften über die Gebäudeeinmessung werden daraufhin in das Liegenschaftskataster übernommen.